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Stockholm, 27. März 2024 – Das Bergbauunternehmen Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: „BAT” und Börse Stuttgart: „EBM”; kurz: „EBM“, „Eurobattery“ oder „das Unternehmen“) teilte heute Einzelheiten zum Umweltgenehmigungsverfahren für das Hautalampi-Batteriemineralienprojekt mit.

Das Unternehmen wird den Antrag auf Umweltgenehmigung bei der finnischen Umweltbehörde einreichen und anschließend Mitte April ein Treffen mit der Behörde haben. Nach dem Treffen im April wird Eurobattery Minerals die von der finnischen Behörde angegebenen Anweisungen und Verfahrensschritte befolgen.

„Wir freuen uns darauf, den Antrag auf Umweltgenehmigung einzureichen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen und schnellen Ablauf zu gewährleisten“, sagte Roberto García Martínez, CEO von Eurobattery Minerals.

Stockholm, 18. März 2024 – Das Bergbauunternehmen Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: „BAT“ und Börse Stuttgart: „EBM“; kurz: „EBM“, „Eurobattery“ oder „das Unternehmen“) gab heute positive Forschungsergebnisse bekannt, die belegen, dass die Untergrundbedingungen bei seinem finnischen Hautalampi-Batteriemineral-Minenprojekt ideal für einen zukünftigen Abbau sind.

 Die Untersuchungen wurden als wesentlicher Bestandteil und als Standardverfahren des Umweltgenehmigungsverfahrens durchgeführt, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Bewegung des Grundwassers in Scherflächen zu ermitteln. Nach Abschluss der Analyse kann festgestellt werden, dass die Scherflächen der Geologie des Untergrunds folgen und keine größeren dominanten Scherflächen gefunden wurden, d. h. die Untergrundbedingungen in Hautalampi sind für den Bergbau günstig. 

„Da sich das Hautalampi-Projekt auf einem alten Bergbaugelände befindet, wussten wir bereits, dass die Geologie für einen weiteren Abbau geeignet ist. Die Ergebnisse der geophysikalischen Tests belegen jedoch, dass unser Hautalampi-Batteriemineral-Minenprojekt alle Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Abbau von Batteriemineralen bietet. Mit den vorliegenden Testergebnissen werden wir den Antrag auf Umweltgenehmigung wie geplant einreichen“, so Roberto García Martínez, CEO von Eurobattery Minerals.

Stockholm, 22. Februar 2024 – Das Bergbauunternehmen Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: „BAT“ und Börse Stuttgart: „EBM“; kurz „EBM“, „Eurobattery“ oder „die Gesellschaft“) hat heute seinen Bericht für das vierte Quartal 2023 veröffentlicht.

„Im 4. Quartal haben wir bei Eurobattery Minerals daran gearbeitet, die Entwicklung unseres Batteriemineralien-Projekts im finnischen Hautalampi zu beschleunigen, beispielsweise durch die Vorbereitung des Antrags für eine Umweltgenehmigung im 1. Quartal 2024 und durch die Fortsetzung der Arbeiten zum Abschluss des Projekterwerbs, der für das Jahr 2024 geplant ist. Mit diesen Plänen legen wir den Grundstein für den Start der Bauphase des Projekts und den anschließenden Bergbaubetrieb,“ kommentiert Roberto García Martínez, CEO von Eurobattery Minerals, das 4. Quartal 2023.

Strategische und operative Höhepunkte im 4. Quartal 2023

Finanzielle Schlüsselzahlen für das 4. Quartal 2023

Finanzielle Schlüsselzahlen für das Gesamtjahr 2023

Wesentliche Ereignisse nach dem Berichtszeitraum

Detaillierte Finanzinformationen
Der Bericht für das 4. Quartal 2023 von Eurobattery Minerals AB steht auf der Website des Unternehmens zum Download bereit und kann im Anhang der Pressemitteilung eingesehen werden (siehe unten).

Die Bezugsrechtemission von Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: „Eurobattery“ oder die „Gesellschaft“) wurde beim schwedischen Unternehmensregisteramt eingetragen. Der letzte Tag für den Handel mit bezahlten, gezeichneten Anteilen (“BTU”) ist der 7. Februar 2024. Der Stichtag von Euroclear für die Umwandlung von BTUs in Aktien und Optionsscheine ist der 9. Februar 2024. Die neuen Aktien und Optionsscheine werden voraussichtlich am 13. Februar 2024 auf das WP-Konto/Depot des jeweiligen Aktionärs ausgezahlt. Der erste Handelstag der Optionsscheine der Serie TO4 (Ticker: BAT TO4) ist der 13. Februar 2024 und sie werden bis einschließlich 17. Mai 2024 gehandelt. Der erste Handelstag der Optionsscheine der Serie TO5 (Ticker: BAT TO5) ist der 13. Februar 2024 und sie werden bis einschließlich 16. Oktober 2024 gehandelt.

Der Aufsichtsrat von Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: „Eurobattery“ oder die „Gesellschaft“) hat heute mit Genehmigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Dezember 2023 eine gezielte Emission von 4.980.152 Anteilen an Zeichner beschlossen, die im Rahmen der vom Aufsichtsrat am 22. November 2023 beschlossenen Bezugsrechtsemission von Anteilen (die „Bezugsrechtsemission“) Zeichnungsverpflichtungen eingegangen sind und die sich dafür entschieden haben, eine Zeichnungsvergütung in Form von neuen Anteilen an Eurobattery zu erhalten (die „Kompensationsemission“). Der Zeichnungspreis der Kompensationsemission entspricht dem Zeichnungspreis der Bezugsrechtsemission, d. h. SEK 0,80 pro Anteil (was SEK 0,40 pro Aktie entspricht, die Optionsscheine sind kostenlos erhältlich). Ein (1) Anteil besteht aus zwei (2) neuen Aktien, einem (1) Optionsschein der Serie TO4 und einem (1) Optionsschein der Serie TO5. Die Zahlung erfolgt durch Verrechnung von Forderungen. Der Aufsichtsrat von Eurobattery hat außerdem mit Genehmigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Dezember 2023 beschlossen, eine gezielte Emission von Wandelanleihen (die „Wandelanleiheemission“) mit einem Gesamtnennwert von SEK 5,0 Mio. (die „Wandelanleihen“) an Formue Nord Fokus A/S durchzuführen, entsprechend der in einer Pressemitteilung vom 22. November 2023 mitgeteilten Absicht. Die Gegenleistung für die Wandelanleiheemission wird durch Verrechnung mit der Forderung der Formue Nord Fokus A/S aus der früheren Wandelschuldverschreibung der Serie 2022/2023 der Gesellschaft erbracht.

Bedingungen für die Kompensationsemission

Im Zusammenhang mit der Bezugsrechtsemission wurde mitgeteilt, dass die Bezugsrechtsemission durch Zeichnungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca. SEK 20,4 Mio. gedeckt ist. Gemäß den Zeichnungsvereinbarungen gehen die Zeichnungsverpflichtungen einher mit einem Anspruch auf eine Zeichnungsvergütung in Höhe von fünfzehn (15) Prozent des gezeichneten Betrags in bar oder zwanzig (20) Prozent des gezeichneten Betrags in Anteilen. Mehrere Zeichner haben sich dafür entschieden, ihre Vergütung in Form von Anteilen an der Gesellschaft zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat von Eurobattery heute eine gezielte Kompensationsemission von insgesamt 4.980.152 Anteilen, die etwa SEK 4,0 Mio. entsprechen, an diese Zeichner beschlossen.

Der Zeichnungspreis der Kompensationsemission entspricht dem Zeichnungspreis der Bezugsrechtsemission und wurde durch Verhandlungen zwischen den Zeichnern und der Gesellschaft, in Absprache mit Beratern und durch Analyse verschiedener Marktfaktoren festgelegt. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass der Zeichnungspreis unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen marktgerecht ist.

Grund für die Abweichung vom Vorkaufsrecht der Aktionäre ist die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Zeichnern aufgrund der abgeschlossenen Zeichnungsvereinbarungen. Die Zahlung im Rahmen der Kompensationsemission erfolgt durch Verrechnung des Anspruchs der Zeichner auf die Zeichnungsvergütung.

Durch die Kompensationsemission wird sich die Anzahl der Aktien von Eurobattery um 9.960.304 von 93.171.534 auf 103.131.838 erhöhen. Das Grundkapital erhöht sich dadurch um SEK 3.984.121,60 von SEK 37.268.613,60 auf SEK 41.252.735,20. Die Kompensationsemission hat somit einen Verwässerungseffekt auf die Aktie der Gesellschaft von ca. 9,7 Prozent zur Folge.

Durch die Kompensationsemission werden 4.980.152 Optionsscheine der Serie TO4 und 4.980.152 Optionsscheine der Serie TO5 ausgegeben. Wenn alle ausstehenden Optionsscheine der Serien TO4 und TO5, einschließlich der im Rahmen der Bezugsrechtsemission ausgegebenen Optionsscheine, für die Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft eingelöst werden, wird sich die Anzahl der Aktien um zusätzliche 66.537.780 Aktien erhöhen, was zu einer erhöhten Verwässerung von etwa 39,2 Prozent führt, von denen maximal etwa 5,9 Prozent auf die im Rahmen der Kompensationsemission ausgegebenen Optionsscheine entfallen.

Alle Anteile der Kompensationsemission wurden gezeichnet und den Zeichnern zugeteilt, die sich dafür entschieden haben, die Zeichnungsentschädigung in Form von Anteilen zu erhalten.

Bedingungen für die Wandelanleiheemission

Die Gesellschaft hat ausstehende Schulden aus einer Wandelschuldverschreibung mit einem Nennwert von SEK 10,0 Mio., die aufgrund eines Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. November 2022 an die Formue Nord Fokus A/S ausgegeben wurde und die den Inhaber zur Umwandlung von bis zu 2.500.000 neuen Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von SEK 4,00 pro Aktie berechtigt. In Verbindung mit der Bezugsrechtsemission hat sich die Gesellschaft verpflichtet, die gesamten ausstehenden Schulden einschließlich Zinsen zurückzuzahlen, wovon ca. SEK 6,6 Mio. in bar gezahlt werden und der verbleibende Betrag mit den Wandelanleihen der Wandelanleiheemission verrechnet wird.

Die Bedingungen der Wandelanleiheemission, einschließlich des Wandlungspreises, wurden in Verhandlungen mit der Formue Nord Fokus A/S zu marktüblichen Bedingungen festgelegt und werden vom Aufsichtsrat als marktgerecht angesehen. Die wichtigsten Bedingungen für die Wandelanleiheemission sind nachstehend aufgeführt:

Die Formue Nord Fokus A/S hat alle Wandelanleihen der Wandelanleiheemission gezeichnet und zugeteilt bekommen.

Grund für die Abweichung vom Vorkaufsrecht der Aktionäre ist eine Vereinbarung mit der Formue Nord Fokus A/S über eine liquiditätsschonende Rückzahlung der ausstehenden Schulden aus der früheren Wandelschuldverschreibung. Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Rückzahlung der ausstehenden Schulden durch eine größere Emission von Aktien als die Bezugsrechtsemission oder durch eine Bezugsrechtsemission von Wandelanleihen zu finanzieren, ist jedoch zu der Einschätzung gelangt, dass eine solche Bezugsrechtsemission wahrscheinlich nicht vollständig gezeichnet würde. Die Übernahme einer solchen Bezugsrechtsemission wäre für die Gesellschaft mit hohen Kosten verbunden. Der Aufsichtsrat kommt daher zu der Gesamteinschätzung, dass die Wandelanleiheemission die effizienteste Finanzierung der Rückzahlung der ausstehenden Schulden an die Formue Nord Fokus A/S darstellt und für die Gesellschaft und ihre Aktionäre von Vorteil ist.

Der Zeichnungspreis für die Wandelanleihen wurde im Rahmen von Verhandlungen mit der Formue Nord Fokus A/S zu marktüblichen Bedingungen, in Absprache mit Beratern und durch die Analyse verschiedener Marktfaktoren festgelegt und wird vom Aufsichtsrat – angesichts der Vereinbarung – als marktgerecht angesehen.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, NEUSEELAND, HONGKONG, JAPAN, DER SCHWEIZ, SINGAPUR, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE, GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN WÜRDE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Das endgültige Ergebnis der Bezugsrechtsemission von Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: “Eurobattery” oder die “Gesellschaft”) in Höhe von ca. SEK 29,3 Mio. (die “Bezugsrechtsemission”) zeigt, dass 28.288.738 Anteile gezeichnet wurden, was einer Zeichnungsquote von ca. 77,3 Prozent entspricht. Eurobattery erhält dadurch einen Emissionserlös von insgesamt etwa SEK 22,6 Millionen vor Emissionskosten, (wovon ca. SEK 1,6 Mio. aus der Verrechnung von Schulden stammen). Der Nettoerlös wird unter anderem für die Entwicklung des Batteriemineralienprojekts Hautalampi und die Rückzahlung von verzinslichen Schulden verwendet.

Endgültiges Ergebnis

Die Bezugsrechtsemission umfasste insgesamt 36.594.058 Einheiten. Ein (1) Anteil besteht aus zwei (2) neuen Aktien, einem (1) Optionsschein der Serie TO4 und einem (1) Optionsschein der Serie TO5. Das endgültige Ergebnis zeigt, dass 26.230.296 Anteile, die etwa 71,7 Prozent der Bezugsrechtsemission entsprechen, mit Anteilsrechten gezeichnet wurden. 2.058.442 Einheiten, die etwa 5,6 Prozent der Bezugsrechtsemission entsprechen, wurden ohne Bezugsrechte gezeichnet insgesamt wurde die Bezugsrechtsemission zu etwa 77,3 Prozent gezeichnet.

Andere Informationen

Durch die Bezugsrechtsemission erhält das Unternehmen einen Bruttoerlös von etwa SEK 22,6 Millionen (wovon ca. SEK 1,6 Mio. aus der Verrechnung von Schulden stammen). Die Anzahl der Aktien wird sich von 36.594.058 um 56.577.476 auf 93.171.534 erhöhen, wenn die neuen Aktien beim schwedischen Handelsregister eingetragen werden, was voraussichtlich Anfang Februar 2024 der Fall sein wird. Das Aktienkapital wird sich von SEK 14.637.623,20, um SEK 22.630.990,40 auf SEK 37.268.613,60 nach Berücksichtigung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Dezember 2023 beschlossenen Herabsetzung des Aktienkapitals, die im Zusammenhang mit der Eintragung der Bezugsrechtsemission beim schwedischen Handelsregister eingetragen werden wird. Die Verwässerung für die Aktionäre, die nicht an der Bezugsrechtsemission teilgenommen haben, beläuft sich auf etwa 60,7 Prozent.

Der Handel mit bezahlten gezeichneten Anteilen (“BTU”) wird bis zur Eintragung der Bezugsrechtsemission beim schwedischen Unternehmensregisteramt fortgesetzt. Sobald die Bezugsrechtsemission registriert ist, werden die BTU in Aktien und Optionsscheine der Serien TO4 und TO5 umgewandelt. Insgesamt werden 28.288.738 Optionsscheine der Serie TO4 und 28.288.738 Optionsscheine der Serie TO5 ausgegeben, die die Inhaber berechtigen, in den Zeiträumen 7. Mai – 21. Mai 2024 bzw. 7. Oktober – 18. Oktober 2024 eine neue Aktie pro Optionsschein zu zeichnen. Bei vollständiger Ausübung aller Optionsscheine der Serien TO4 und TO5 wird die Aktie des Unternehmens um weitere rund 37,8 Prozent verwässert.

Die Zuteilung von Anteilen, die ohne Anteilsrechte gezeichnet wurden, erfolgte gemäß den Grundsätzen, die im EU-Wachstumsprospekt beschrieben sind, der aufgrund der Bezugsrechtsemission erstellt und am 3. Januar 2024 veröffentlicht wurde. Die Mitteilung über die Zuteilung der ohne Anteilsrechte gezeichneten Anteile wird denjenigen, denen Anteile zugeteilt wurden, heute, 24. Januar 2024, zugesandt. Die gezeichneten und zugeteilten Anteile sollten in bar bezahlt werden und die Zahlung sollte spätestens am Abrechnungstag, 29. Januar 2024 bei Aqurat Fondkommission AB gemäß den Anweisungen auf dem Abrechnungsschein eingehen.

Ratgeber
Augment Partners AB fungiert als Finanzberater und Advokatfirman Schjødt als Rechtsberater des Unternehmens im Zusammenhang mit der Transaktion.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Die Veröffentlichung, Freigabe oder Verteilung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen, und Personen in den Rechtsordnungen, in denen diese Pressemitteilung veröffentlicht oder verteilt wurde, sollten über solche rechtlichen Beschränkungen informiert sein und diese beachten. Der Empfänger dieser Pressemitteilung ist dafür verantwortlich, diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden Vorschriften zu verwenden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Eurobattery in irgendeiner Jurisdiktion dar, weder von Eurobattery noch von jemand anderem.

Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2017/1129 (die “Prospektverordnung“) und wurde von keiner Regulierungsbehörde in irgendeiner Rechtsordnung genehmigt. Ein Prospekt bezüglich der in dieser Pressemitteilung beschriebenen Bezugsrechtsemission wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen) registriert und ist unter anderem auf der Website von Eurobattery verfügbar.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne Registrierung oder ohne Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 (“Securities Act“) verkauft werden und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, ohne dass sie registriert sind, unter eine Befreiung von der Registrierungspflicht fallen oder Teil einer Transaktion sind, die nicht der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act unterliegt. Es ist nicht beabsichtigt, die hierin erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu unterbreiten. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt, ganz oder teilweise, in oder nach Australien, Hongkong, Japan, Kanada, Neuseeland, der Schweiz, Singapur, Südafrika, den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion freigegeben, veröffentlicht, kopiert, vervielfältigt oder verbreitet werden, in der die Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Informationen gegen geltende Vorschriften verstoßen würde oder in der eine solche Handlung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt oder zusätzliche Registrierungen oder andere Maßnahmen erfordern würde, die über die sich aus dem schwedischen Recht ergeben. Handlungen, die gegen diese Anweisung verstoßen, können einen Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze darstellen.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, NEUSEELAND, HONGKONG, JAPAN, DER SCHWEIZ, SINGAPUR, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE, GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN WÜRDE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Am 22. November 2023 hat der Aufsichtsrat der Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: “Eurobattery” oder die “Gesellschaft”) eine Bezugsrechtsemission von Anteilen in Höhe von ca. 29,3 Millionen SEK (die “Bezugsrechtsemission”) beschlossen, die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Dezember 2023 genehmigt wurde. Aus dem vorläufigen Ergebnis geht hervor, dass die Bezugsrechtsemission zu etwa 77,3 Prozent mit und ohne Anteilsrechte gezeichnet wird. Das Ergebnis impliziert, dass voraussichtlich keine Zeichnungszusagen in Anspruch genommen werden. Eurobattery wird dadurch einen Emissionserlös von insgesamt etwa 22,6 Millionen SEK vor Emissionskosten erhalten (wovon ca. 1,6 Mio. SEK aus der Verrechnung von Schulden stammen).

Vorläufiges Ergebnis

Die vorläufige Zusammenstellung der Zeichnungen zeigt, dass 26,230,295 Einheiten, die etwa 71.7 Prozent der Bezugsrechtsemission entsprechen, mit Anteilsrechten gezeichnet wurden. 2,058,442 Einheiten, die etwa 5,6 Prozent der Bezugsrechtsemission entsprechen, wurden ohne Anteilsrechte gezeichnet. Das vorläufige Ergebnis zeigt somit, dass die Bezugsrechtsemission zu etwa 77,3 Prozent gezeichnet ist. Der Gesellschaft wird dadurch ein Emissionserlös von insgesamt ca. 22,6 Mio. SEK vor Emissionskosten zufließen (wovon ca. 1,6 Mio. SEK aus der Verrechnung von Schulden stammen).

Die Bezugsrechtsemission in Kürze

Diejenigen, die am Stichtag, dem 4. Januar 2024, als Aktionäre eingetragen waren, erhielten ein (1) Anteilsrecht für jede bestehende Aktie der Gesellschaft. Ein (1) Anteilsrecht berechtigte zum Bezug von einem (1) Anteil. Darüber hinaus hatten die Anleger die Möglichkeit, sich für die Zeichnung von Anteilen ohne Anteilsrechte zu registrieren. Ein (1) Anteil besteht aus zwei (2) neuen Aktien, einem (1) Optionsschein der Serie TO4 und einem (1) Optionsschein der Serie TO5. Die Zeichnungsfrist für die Bezugsrechtsemission begann am 8. Januar und endete am 22. Januar 2024, und der Zeichnungspreis für die Bezugsrechtsemission betrug 0,80 SEK pro Anteil.

Endgültiges Ergebnis und Mitteilung über die Zuteilung

Die Mitteilung über die Zuteilung an die Anleger, die Anteile ohne Anteilsrechte gezeichnet haben, wird im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses, voraussichtlich am 24. Januar 2024, versandt. Alle Anleger, die Anteile gezeichnet haben, werden auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses voraussichtlich eine Zuteilung erhalten. Gezeichnete und zugeteilte Anteile sollten am Abrechnungstag, spätestens drei Tage nach Versendung der Abrechnungsmitteilung, gemäß den Anweisungen auf der Abrechnungsmitteilung bezahlt werden. Anteilseigner mit einem Anteilsdepot erhalten eine Benachrichtigung über die Zuteilung und Zahlung gemäß den Routinen ihrer jeweiligen Depotbank.

Handel mit BTU und Umtausch von BTU in Anteile

Der Handel mit bezahlten gezeichneten Anteilen (“BTU”) wird bis zur Eintragung der Bezugsrechtsemission beim schwedischen Gesellschaftsregisteramt fortgesetzt, die voraussichtlich Anfang Februar 2024 erfolgen wird. Sobald die Bezugsrechtsemission registriert ist, werden die BTUs in Aktien und Optionsscheine der Serien TO4 und TO5 umgewandelt.

Anzahl der Aktien und Aktienkapital

Durch die Bezugsrechtsemission wird sich nach dem vorläufigen Ergebnis die Anzahl der Aktien der Gesellschaft, von 36.594.058 um 56,577,474 auf 93,171,532 erhöhen, und das Aktienkapital wird sich von 14.637.623,20 SEK, um 22,630,989.60 SEK auf 37,268,612.80 SEK nach Berücksichtigung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Dezember 2023 beschlossenen Herabsetzung des Aktienkapitals, die im Zusammenhang mit der Eintragung der Bezugsrechtsemission beim schwedischen Handelsregister eingetragen werden wird.

Ratgeber
Augment Partners AB fungiert als Finanzberater und Advokatfirman Schjødt als Rechtsberater des Unternehmens im Zusammenhang mit der Transaktion.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Die Veröffentlichung, Freigabe oder Verteilung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen, und Personen in den Rechtsordnungen, in denen diese Pressemitteilung veröffentlicht oder verteilt wurde, sollten über solche rechtlichen Beschränkungen informiert sein und diese beachten. Der Empfänger dieser Pressemitteilung ist dafür verantwortlich, diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden Vorschriften zu verwenden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Eurobattery in irgendeiner Jurisdiktion dar, weder von Eurobattery noch von jemand anderem.

Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2017/1129 (die “Prospektverordnung“) und wurde von keiner Regulierungsbehörde in irgendeiner Rechtsordnung genehmigt. Ein Prospekt für die in dieser Pressemitteilung beschriebene Bezugsrechtsemission wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen) registriert und ist unter anderem auf der Website von Eurobattery verfügbar.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne Registrierung oder ohne Befreiung von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 (“Securities Act“) verkauft werden und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, ohne dass sie registriert sind, unter eine Befreiung von der Registrierung fallen oder Teil einer Transaktion sind, die nicht unter den Securities Act fällt. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Neuseeland, Hongkong, Japan, der Schweiz, Singapur, Südafrika oder einem anderen Land oder einer anderen Rechtsordnung, in dem bzw. der eine solche Handlung nicht zulässig ist oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt oder eine weitere Registrierung oder andere Maßnahmen als die nach schwedischem Recht erforderlichen erfordern würde, veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet werden. Maßnahmen, die dieser Anweisung zuwiderlaufen, können einen Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze darstellen.

Der CEO des Bergbauunternehmens Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT bzw. Börse Stuttgart: EBM; kurz: “Eurobattery” oder das “Unternehmen”), Roberto García Martínez, hat gestern, am 15. Januar 2024, das Unternehmen auf einer Investorenveranstaltung vorgestellt. Eine Aufzeichnung des Investorenmeetings kann man sich auf dem Webcast von Financial Hearings https://ir.financialhearings.com/eurobattery-minerals-2024 ansehen.

Die Investorenpräsentation umfasste u.a. ein Status-Update bezüglich des Fortschritts der Batteriemineralien-Projekte im finnischen Hautalampi sowie im spanischen Corcel. Eine Auswahl der vorgestellten Informationen ist im Folgetext zusammengefasst.

Die Firma konnte im Jahr 2023 ihren Anteil an FinnCobalt Oy und somit dem Hautalampi-Projekt auf 70 Prozent aufstocken. Ferner konnten mehrere wichtige Projekt-Meilensteine erreichet werden, darunter die Veröffentlichung einer vorläufigen Machbarkeitsstudie, die Erlangung der höchsten UNFC-Klassifizierung als tragfähiges Bergbauprojekt, die Registrierung der Bergbaugenehmigung für Hautalampi sowie die Vorlage und Genehmigung einer aktualisierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Im laufenden Jahr beabsichtigt das Unternehmen, die Arbeiten in Hautalampi weiter zu beschleunigen, indem es den Erwerb des Projektsvervollständigt, eine Umweltgenehmigung beantragt, eine unverbindliche Abnahmevereinbarung unterzeichnet sowie eine Machbarkeitsstudie vorlegt.

Für das Corcel-Projekt in Spanien wartet man weiterhin auf grünes Licht der Energie- und Bergbaubehörde Galiciens. Eurobattery hat, wie bereits in einer Pressemitteilung vom 30. August 2022 mitgeteilt, alle erforderlichen Angaben für Umwelt- und Betriebsgenehmigungen eingereicht und wird die Weiterentwicklung von Corcel gleich wieder aufnehmen, sobald dies möglich ist. Das Europäische Parlament hat am 12. Dezember 2023 für einen Gesetzesentwurf im Rahmen des Critical Raw Materials Act (CRMA) gestimmt, der u.a. vorsieht, Genehmigungsverfahren für Minen deutlich zu beschleunigen und bis 2030 mindestens 10 Prozent des jährlichen EU-Verbrauchs an strategischen Rohstoffen innerhalb der EU abzubauen. Aufgrund dessen, ist das Unternehmen zuversichtlich, dass das Genehmigungsverfahren in Corcel in naher Zukunft weiter erleichtert wird.

Das Bergbauunternehmen Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: “BAT” bzw. Börse Stuttgart: “EBM”; kurz auch: “EBM”, “Eurobattery” oder “das Unternehmen”) gibt das Prozessdesign für die Konzentrationsanlage seines Batteriemineralienprojekts in Hautalampi bekannt. Eurobattery Minerals ist der Mehrheitseigentümer des Hautalampi-Projekts.

“Ich freue mich sehr, dass unser Batteriemineralprojekt in Finnland rasch vorankommt. Neben dem Abschluss des Umweltgenehmigungsverfahrens im ersten Quartal 2024 ist der Aufbau der Konzentrationsanlage von entscheidender Bedeutung für unser Bestreben, verantwortungsvolle Batteriemineralien aus unserer finnischen Mine zu liefern und damit Europa weniger abhängig von Konfliktmineralien zu machen“, sagte Roberto García Martínez, CEO von Eurobattery Minerals.

Der Konzentrator für die Veredelung besteht aus einem Zerkleinerungskreislauf (Brechen und Mahlen), der Erzeugung von Kupferflotationskonzentrat, der Produktion von Nickel-Kobalt-Flotationskonzentrat, der Schwefelentfernung sowie der Abraumbehandlung. Die Konzentrationsanlage Hautalampi ist für eine Jahresproduktion von 21.000 Tonnen Ni 7%/Co 1,9%-Konzentrat sowie von 5.000 Tonnen Cu 25%- Konzentrat während der voraussichtlichen 12 Jahre des Abbaus am Standort ausgelegt. Die geplante Kapazität der Anlage beträgt dabei 500.000 Tonnen pro Jahr.

Um sich einen visuellen Überblick über das Hautalampi-Batteriemineralvorhaben und die Konzentrationsanlage zu verschaffen, haben wir folgendes Video für Sie zusammengestellt:

LINK ZU HAUTALAMPI VIDEO

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Der Vorstand des Bergbauunternehmens Eurobattery Minerals AB (WKN: A2PG12, ISIN: SE0012481570, kurz: „EBM“, „Eurobattery“ oder „das Unternehmen“) hat am 22. November 2023 eine Bezugsrechtemission in Höhe von rund SEK 29.3 Millionen (die “Bezugsrechtemission”) beschlossen, die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Dezember 2023 genehmigt wurde. Die Zeichnungsfrist für die Bezugsrechtsemission beginnt heute und endet am 22. Januar 2024. Aus diesem Grund lädt das Unternehmen am 15. Januar 2024 zu einem digitalen Investorentreffen ein, bei dem der CEO des Unternehmens, Roberto García Martínez, Eurobattery vorstellen und Fragen beantworten wird.

Einladung zum Investorentreffen des Unternehmens
Der CEO von Eurobattery, Roberto García Martínez, wird das Unternehmen am Montag, den 15. Januar 2024, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr MEZ auf einer Investorenveranstaltung vorstellen. Aktionäre und andere Stakeholder haben die Möglichkeit, die Präsentation in Echtzeit zu verfolgen und in der anschließenden Fragerunde Fragen an das Unternehmen zu stellen oder die Veranstaltung im Anschluss über den Webcast von Financial Hearings zu verfolgen.

Anmeldungen für das Investorentreffen können über den folgenden Link vorgenommen werden: https://ir.financialhearings.com/eurobattery-minerals-2024. Der Webcast bietet die Möglichkeit, schriftliche Fragen zu stellen.

Wenn Sie mündliche Fragen per Telefonkonferenz stellen möchten, registrieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link: https://conference.financialhearings.com/teleconference/?id=5001875. Nach der Anmeldung erhalten Sie Telefonnummern und eine Konferenz-ID für den Zugang zur Konferenz und die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Investorenkonferenz in englischer Sprache abgehalten wird.

Die Konditionen in Kürze

Die Bedingungen der Bezugsrechtsemission sind im EU-Wachstumsprospekt der Gesellschaft enthalten, der am [3. Januar 2024] veröffentlicht wurde. Der Prospekt und das Zeichnungsformular sind während der Zeichnungsfrist auf der Emissionsseite des Unternehmens unter https://investors.eurobatteryminerals.com/en/rights-issue-2024/ verfügbar.

Ratgeber
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Die Veröffentlichung, Freigabe oder Verteilung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen, und Personen in den Rechtsordnungen, in denen diese Pressemitteilung veröffentlicht oder verteilt wurde, sollten über solche rechtlichen Beschränkungen informiert sein und diese beachten. Der Empfänger dieser Pressemitteilung ist dafür verantwortlich, diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden Vorschriften zu verwenden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Eurobattery in irgendeiner Jurisdiktion dar, weder von Eurobattery noch von jemand anderem.

Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2017/1129 (die “Prospektverordnung“) und wurde von keiner Regulierungsbehörde in irgendeiner Rechtsordnung genehmigt. Ein Prospekt für die in dieser Pressemitteilung beschriebene Bezugsrechtsemission wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen) registriert und ist unter anderem auf der Website von Eurobattery verfügbar.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne Registrierung oder ohne Befreiung von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 (“Securities Act“) verkauft werden und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, ohne dass sie registriert sind, unter eine Befreiung von der Registrierung fallen oder Teil einer Transaktion sind, die nicht unter den Securities Act fällt. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Neuseeland, Hongkong, Japan, der Schweiz, Singapur, Südafrika oder einem anderen Land oder einer anderen Rechtsordnung, in dem bzw. der eine solche Handlung nicht zulässig ist oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt oder eine weitere Registrierung oder andere Maßnahmen als die nach schwedischem Recht erforderlichen erfordern würde, veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet werden. Maßnahmen, die dieser Anweisung zuwiderlaufen, können einen Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze darstellen.

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